Stand: Februar 2025
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von MTB-Trailflow (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) erbrachten Dienstleistungen (Fahrtechnikkurse, Ausfahrten) gegenüber den Teilnehmern. Mit dem Abschluss der Buchung (Anmeldebestätigung durch MTB-Trailfow) erklärt sich der Teilnehmer mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
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Teilnahme und Voraussetzungen
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen MTB-Trailflow und dem/den Teilnehmer(n), welche auf Grundlage einer Buchung von Angeboten von MTB-Trailflow beruht. Teilnehmen kann jeder, der gesundheitlich den Voraussetzungen des Kurses gewachsen und allgemein fahrtauglich ist sowie nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder weiteren bewusstseinsveränderten Substanzen steht. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich. Der Veranstalter übernimmt weder die Aufsicht noch die Haftung für Minderjährige Teilnehmer. Eine entsprechende Ausrüstung (funktionstüchtiges Mountainbike, Helm, den Witterungsbedingungen entsprechende Kleidung sowie persönliche Schutzausrüstung) ist Voraussetzung. Ohne geeigneten Helm wird jeder Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, Es ist nicht Verpflichtung des Guides, dem Teilnehmer im Pannenfall technische Unterstützung zu gewähren. Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht oder nur teilweise erfüllen, können vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine Erstattung der Kurs-Gebühr.
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Anfrage, Vorbesprechung und Anmeldebestätigung
Die Anfrage zu einem Einzel- oder Gruppentraining erfolgt entweder telefonisch oder per E-Mail. Die individuelle Vorbesprechung des Trainers von MTB-Trailflow mit dem Teilnehmer beinhaltet u.a. die persönliche Einschätzung des Fahrlevels, die gewünschten Trainingsziele sowie der zeitliche Umfang, die Kosten, das Datum und der Ort des Trainings. Die verbindliche Anmeldung des Teilnehmers zu einem Einzel- bzw. Gruppentraining erfolgt durch die schriftliche Bestätigung des ausgearbeiteten Trainings gegenüber MTB-Trailflow. Der Teilnehmer erhält daraufhin die schriftliche Anmeldebestätigung von MTB-Trailflow.
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Bezahlung der Kursgebühren
Mit der Anmeldebestätigung wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig und ist innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Ohne Zahlung der vollen Kursgebühr besteht für den Teilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Leistung, er ist jedoch zur Zahlung der Stornogebühren verpflichtet.
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Abrechnung
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese daher auch nicht ausgewiesen. Rechnungen über Trainings- bzw. Kursgebühren sind innerhalb von 2 Wochen ab Zugang an das in der Bestätigung angegebene Bankkonto zu zahlen, ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf.
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Leistung
Der Trainings- bzw. Kursinhalt ergibt sich aus der individuellen Vorbesprechung mit dem/den Teilnehmer(n). Diese stellt den geplanten Ablauf dar, ohne diesen im Detail zu gewährleisten. Eine Änderung der Leistung aufgrund witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen (zum Beispiel Streckenwahl) ist möglich.
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Verhalten und Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
a) Die Teilnehmer sind dazu verpflichtet, sich jederzeit so zu verhalten, dass sie sich und andere Teilnehmer nicht gefährden und auf diese Rücksicht nehmen.
b) Die Teilnehmer sind insbesondere verpflichtet, die im Rahmen des Fahrtechniktrainings gestellten und aufeinander aufbauenden praktischen Übungsaufgaben zu absolvieren und auf Aufforderung des Trainers zur Erlangung größtmöglicher Sicherheit zu wiederholen. Den Anweisungen des Trainers zur Durchführung einzelner Übungen, insbesondere seinen Sicherheitshinweisen, ist jederzeit zu folgen.
c) Alle Teilnehmer haben auf öffentlichen Straßen und Wegen die Anleitungen des Trainers, nach der Straßenverkehrsordnung, einzuhalten. Darüber hinaus sind die DIMB Trail Rules einzuhalten; die DIMB Trail Rules können unter http://www.dimb.de nachgelesen werden.
d) Die Erziehungsberechtigten und Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass Fahrtechniktrainings mit gewissen Risiken und Gefahren verbunden sind und nehmen diese Risiken und Gefahren bewusst und mit vollem Einverständnis in Kauf. Die Teilnehmer sind sich dabei insbesondere darüber bewusst und nehmen es in Kauf, dass es zu Stürzen und daraus resultierenden – auch schwersten – Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen kann. Gefahren und Risiken können sich insbesondere, aber nicht nur, aus den – häufig auch wechselnden – Witterungs- und Wegebedingungen sowie dem eigenen und dem Verhalten Dritter ergeben. Auch eine nicht ausreichende gesundheitliche Verfassung, mangelnde Kondition sowie Selbstüberschätzung oder unzureichende und nicht den für das Fahrtechniktraining oder eine bestimmte Übung vorausgesetzten fahrtechnische Fähigkeiten der Teilnehmer können zu einer Gefährdung der eigenen Person oder Anderen führen. -
Gefahrtragung und Haftung
a) Dem Teilnehmer an einem Fahrtechniktraining von MTB-Trailflow ist bekannt, dass die Benutzung eines Mountainbikes sowohl auf als auch abseits befestigter Strassen und insbesondere im Rahmen eines Fahrtechniktrainings besondere körperliche Anforderungen stellt und mit spezifischen Gefahren verbunden ist. Die Teilnahme erfolgt deshalb grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko.
b) Soweit MTB-Trailflow für rechtswidrig verursachte Schäden haftet, gilt Folgendes:
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet MTB-Trailflow unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet MTB-Trailflow unbeschränkt, soweit diese auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten (Tun oder Unterlassen) ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung durch MTB-Trailflow ausgeschlossen.
Soweit die Haftung durch MTB-Trailflow ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. -
Vertragsaufhebung seitens des Veranstalters
Der Veranstalter ist berechtigt, bei Nichterreichen der in der jeweiligen Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl, bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall zeitnah zurückerstattet.
Wird der Kurs aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht angetreten, ist der Veranstalter versucht einen Ausweichtermin zu finden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Wird ein laufender Kurs aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt und daher abgebrochen/unterbrochen ist der Veranstalter versucht den Kurs am selben Tag fortzuführen, auch hierauf besteht jedoch kein Anspruch. Die bereits geleisteten Zahlungen werden an den Teilnehmer zurückerstattet. -
Rücktritt des Teilnehmers, der Teilnehmerin
Der Teilnehmer kann jederzeit von der Kursteilnahme zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Die Höhe der entstehenden Stornogebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung
– ab 7 Tage vor Kurs-Termin: volle Kostenrückerstattung
– ab 3 Tage vor Kurs-Termin: 50% Kostenrückerstattung
der zu zahlenden Kursgebühr.
Insofern der zurücktretende Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer an seiner statt schicken möchte, kann er dies verlangen. Er hat Sorge dafür zu tragen, dass dieser den Ansprüchen der Ausschreibung genügt. Er hat den Veranstalter rechtzeitig über den Ersatzteilnehmer zu informieren. Bleibt der Teilnehmer dem Kurs ohne vorherige schriftliche Kündigung fern, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. -
Reiseabbruch
Muss ein/eine Kursteilnehmer den Kurs aus irgendeinem Grund vorzeitig verlassen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der von ihm bezahlten Kursgebühr. Die Bedingungen aus Ziffer 8 bleiben hiervon unberührt. Ein eventuell erforderlicher Rücktransport ist auf eigene Gefahr und Kosten des Teilnehmers durchzuführen.
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Foto/Videoaufnahmen; Rechte
Während des Kurses werden eventuell Foto- und/oder Videoaufnahmen der Teilnehmer gemacht. Das Foto- und Videomaterial wird zur Bewegungsanalyse während des Kurses genutzt. Für Werbe- bzw- Marketingzwecke ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass die während des Kurses von seiner Person gemachten Foto-und Videoaufnahmen räumlich und zeitlich unbeschränkt auf der Website und auf den Social-Media-Kanälen von MTB-Trailflow veröffentlicht werden dürfen.
Wenn du dies nicht möchtest, teile dies bitte zu Beginn des Kurses ausdrücklich mit. -
Datenschutz
Der Veranstalter behandelt die ihm im Rahmen der Vertragsbeziehung übermittelten personenbezogenen Daten vertraulich und gibt solche nicht an Dritte weiter.
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Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Für die bessere Lesbarkeit wurde auf die Verwendung der unterschiedlichen Sprachformen weiblich, männlich, divers (w/m/d) verzichtet. Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
